Wie rechnet man die Gewerbesteuer aus?
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, deren Höhe vom Ertrag eines Unternehmens abhängig ist. Sie wird von den Gemeinden auf die objektive Ertragskraft, dem Gewinn, erhoben.
Gewerbesteuer berechnen – Formel:
Wenn Sie Ihre Gewerbesteuer berechnen wollen, lautet die Formel in Deutschland vereinfacht:
Gewinn – Freibetrag x 3,5 Prozent x Gewerbesteuerhebesatz
Vergessen Sie den Freibetrag nicht, wenn Sie als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft Ihre Gewerbesteuer berechnen. Sie dürfen von ihrem Gewinn einen Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro abziehen.
Gewerbesteuer berechnen – Beispiel:
Sie haben Ihren Firmensitz in Oberhaching und möchten Ihre Gewerbesteuer berechnen? Ihr Gewinn beträgt beispielsweise 250.000€. Die ermittelten Hinzurechnungen und Kürzungen betragen in unserem Beispiel 8.000€ und 6.500€. Der Steuermessbetrag wird in Oberhaching mit 2,5 multipliziert.
Berechnung der Gewerbesteuer:
- Gewerbeertrag: 250.000€ + 8.000€ – 6.500€ = 251.500€
- Gekürzter Gewerbeertrag: 251.500€ – 24.500€ = 227.000€
- Steuermessbetrag: 227.000€ x 0,035 = 7945€
- Gewerbesteuer: 7945€ x 2,5 = 19862,50 Euro
Was ist bei der Berechnung der Gewerbesteuer besonders zu beachten?
Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Gewerbesteuer ist laut §6 GewStG der Gewerbeertrag der Steuerpflichtigen.
Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Jahresgewinn.
Der Gewerbeertrag wird um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) erhöht bzw. vermindert. (Quelle: Gesetze im Internet.de / Bundesministerium für Justiz)
Der gekürzte Gewerbeertrag wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl von 3,5% multipliziert.
Eine weitere Besonderheit, wenn Sie Ihre Gewerbesteuer berechnen, ist die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Seit 2008 darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Dies stellt eine Entlastung für kleine Unternehmen und Einzelunternehmen dar. Außerdem erleichtert dieses Vorgehen im Steuerrecht das Finanzamt, da keine Wechselwirkungen mehr zwischen der Gewerbesteuer und anderen Steuerarten zustande kommen. Diese Bestimmung wurde gemäß dem Unternehmenssteuerreformgesetz ins Einkommensteuergesetz mit aufgenommen.
Auch, wenn die Gewerbesteuer eine betriebliche Steuer ist, so bedeutet dies, dass Gewerbetreibende die Gewerbesteuer als Privatentnahme verbuchen müssen. Gerechtfertigt wird diese Reform dadurch, dass durch die Nichtabziehbarkeit die persönliche Einkommensteuerschuld verbessert wird.
Was sind Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Berechnung der Gewerbesteuer?
Die erforderlichen Hinzurechnungen werden im §8 GewStG definiert. Beiträge, die im Vorfeld der Gewinnermittlung abgezogen worden sind, müssen wieder hinzugerechnet werden.
- Hierzu zählen gezahlte Mieten, Pachten, Rentenzahlungen oder die Ausschüttung von Gewinnen an stille Teilhaber.
- Bei Finanzierungsaufwendungen wie Miet- bzw. Pachtzinsen gibt es einen Freibetrag von 200.000€. Von der Differenz werden dem Gewinn nur 25% hinzugerechnet.
Hinzurechnungen – Gewerbesteuer berechnen:
- 25 % der Summe für Schulden, Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters
- 20% der der Miet- und Pachtzinsen
- 50% der Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter
- 1/4 der Aufwendungen für zeitlich befristete Überlassung, soweit sie die Summe von 200.000 Euro übersteigen
- Ausländische Steuern
Kürzungen – Gewerbesteuer berechnen:
Um Doppelbelastungen zu verhindern, werden Kürzungen vorgenommen.
Es werden Verluste aus dem Vorjahr und 1,2% des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehörenden Grundbesitzes abgezogen.
- 140 % von 1,2 % des Einheitswerts für betriebliche Grundstücke
- Geleistete Zuwendungen aus den Mitteln des Gewerbebetriebs (Spenden)
Haben Sie den Gewerbeertrag berechnet, ziehen Sie als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft den Freibetrag ab und erhalten den gekürzten Gewerbeertrag.
Der gekürzte Gewerbeertrag wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl von 3,5% multipliziert.
Wie kann man Gewerbesteuer sparen?
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Bundesweit, wie auch innerhalb der Bundesländer, finden sich unterschiedlich festgelegte Gewerbesteuerhebesätze. Die Festlegung dieses Satzes liegt bei den Gemeinden. Allein in Bayern lassen sich große Unterschiede feststellen. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz liegt in Bayern bei 375 %. In München, nur wenige Kilometer entfernt, beträgt der Gewerbesteuerhebesatz 490%.
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Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Die Angaben auf dieser Seite stellen weder eine rechtliche, noch eine steuerliche Beratung dar. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
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