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CoOffice-Munich GmbH

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Was bedeutet Ladungsfähigkeit – was ist eine ladungsfähige Anschrift?

 

Als „ladungsfähige Anschrift“ wird die Adresse bezeichnet, unter der eine Person oder ein Unternehmen offiziell und tatsächlich erreichbar ist. Es handelt sich um einen juristischen Begriff, dessen korrekte Angabe in vielen rechtlichen Prozessen unerlässlich ist. Jedes Unternehmen benötigt eine ladungsfähige Anschrift.

Wann ist eine Anschrift ladungsfähig?

Für Sie als Unternehmer gibt es Vorschriften im Handelsrecht, die eine ladungsfähige Anschrift Ihres Unternehmens fordern. Sie sind als Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) dazu verpflichtet,

 

  • Ihre Firma,
  • Ihren Firmenstandort,
  • sowie die inländische Geschäftsanschrift Ihrer Handelsniederlassung

 

beim zuständigen Gericht, in dessen Bezirk sich Ihre Niederlassung befindet, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

 

Voraussetzungen einer ladungsfähigen Anschrift:

1) Es muss sich dabei um einen tatsächlichen Ort handeln, der für Sie als Geschäftsstelle dient – Sie müssen also dort Ihre Geschäfte abschließen

2) Sie verfügen über einen Mietvertrag der angemieteten Büroräumlichkeiten bzw. Büroflächen.

 

Kümmern sich Mitarbeiter in einem angemieteten Virtual Office mit Empfangsservice und Postservice um Ihre Geschäftskorrespondenz und stellen somit die Postannahme und Weiterleitung, Ihre Erreichbarkeit sicher, handelt es sich um eine ladungsfähige Anschrift.

Co-Working-Spaces erfüllen insofern ebenfalls die Voraussetzungen einer ladungsfähigen Anschrift. Hier kommt es nicht darauf an, dass Sie einen Raum, eine Fläche oder einen Schreibtisch anmieten. Sie müssen erreichbar sein. Außerdem ist es wichtig, dass Sie am Haupteingang zu Ihren Büroräumlichkeiten bzw. -flächen eine Adresse hinterlegen, damit Ihre Adresse als ladungsfähig gilt.

Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Gesetz, Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder eine andere Anschrift (§ 68 Abs. 2 Satz 1 StPO), bei Unternehmern eine Geschäftsanschrift, nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist. Die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift wird im Rechtsverkehr in verschiedenen Zusammenhängen gefordert, beispielsweise im Impressum einer Webseite, nach § 5 Telemediengesetz oder im Handelsregister nach § 29 HGB, § 106 HGB, § 8 GmbHG und vergleichbaren Vorschriften.

Eine ladungsfähige Anschrift vereinfacht die Rechtsverfolgung für Geschäftspartner und Verbraucher.[1] Bei Erhebung einer Klage sind nach § 130 ZPO ladungsfähige Anschriften aller Parteien anzugeben.[2] Das ermöglicht die Zustellung der Klage und vereinfacht die spätere Vollstreckung. Unter Umständen genügt als ladungsfähige Anschrift auch die Angabe der Arbeitsstelle,[3] nicht aber die eines Postfachs.[4]

Zweck einer ladungsfähigen Anschrift

Sie benötigen eine ladungsfähige Firmenadresse, wenn Sie ein Unternehmen, eine GmbH gründen, oder beispielsweise Ihr bestehendes Unternehmen zu einer GmbH umstrukturieren wollen. In diesem Fall müssen Sie nach dem Gesetz Ihre inländische Geschäftsadresse angeben. Sie benötigen eine ladungsfähige Anschrift für die Eintragung ins Handelsregister.

Wenn Sie im Online-Bereich tätig sind und eine Website oder einen Online-Shop betreiben, dann sind Sie nach dem Telemediengesetz (TMG) als geschäftsmäßig tätiger Diensteanbieter dazu verpflichtet folgende Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

 

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind,
  • bei einem Unternehmen, zusätzlich die Rechtsform,
  • sowie den Vertretungsberechtigten Ihrer Website oder Ihres Online-Shops.

 

Als Unternehmer müssen Sie Ihre ladungsfähige Anschrift klar und deutlich in Ihrem Impressum angeben. Der Zweck der Angabe Ihrer ladungsfähigen Anschrift besteht darin, die Rechtsverfolgung durch Verbraucher und Geschäftspartner zu erleichtern.  Sind die Kriterien nach dem TMG erfüllt, handelt es sich um eine impressums- und ladungsfähige Anschrift. Für Sie als Unternehmen kann die fehlende Angabe einer ladungsfähigen Anschrift in Ihrem Impressum negative Folgen haben und zu Abmahnungen führen.

 

Mit der Anmietung eines virtuellen Büros im CoOffice Munich erhalten Sie Ihre ladungsfähige Adresse für Ihr Impressum.

Vorteile einer ladungsfähigen Anschrift bei CoOffice Munich

Ganz egal ob Virtual Office, Coworking-Arbeitsplatz oder Büro, mit CoOffice Munich entscheiden Sie sich für ein Gesamtpaket mit ladungsfähiger und impressumsfähiger Anschrift.

Mit der Anmietung eines Virtual Office steht Ihnen eine ladungsfähige Adresse zur Verfügung. Wenn gewünscht, übernehmen qualifizierte Mitarbeiter Ihre gesamte Geschäftskorrespondenz und sorgen für Ihre persönliche Erreichbarkeit. Wir nehmen Ihre Post entgegen und leiten diese zuverlässig an Sie weiter. Alternativ wählen Sie die Variante „Scan to Mail“.

Außerdem steht Ihnen im Rahmen Ihres Vertragskontingents eine Münchner Festnetznummer, ein CoWorking-Arbeitsplatz, sowie der Konferenz- oder Besprechungsraum zur Verfügung*.

Mit der Anmietung eines Virtual Office steht Ihnen der CoWorking-Arbeitsplatz bis zu 8 Stunden und der Konferenz- bzw. Besprechungsraum bis zu 2 Stunden monatlich zur Verfügung*. Darüber hinaus profitieren  Sie vor Ort über eine moderne Büroinfrastruktur von der Kaffeemaschine bis zum Drucker.

Für eine ladungsfähige, bzw. impressumsfähige Anschrift benötigen Sie eine Adresse an der Sie tatsächlich erreichbar sind. Mit CoOffice Munich stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen. Wir sorgen für Ihre postalische Erreichbarkeit. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen Ihres Miet-Service-Vertrages im CoWorking-Space zu arbeiten und Ihre Mitarbeiter zum Meeting in unseren Räumlichkeiten zu treffen.

Sie benötigen eine ladungsfähige Anschrift? Sprechen Sie uns an. Im CoOffice München können Sie Ihre ladungsfähige Adresse mieten.

FAQs

Wann ist eine Anschrift nicht ladungsfähig?

Eine Anschrift ist nicht ladungsfähig, sofern sie die Anforderungen, siehe hierzu, „Wann ist eine Anschrift ladungsfähig“ nicht erfüllt und postalische Zustellungen an Sie dort nicht erfolgen können. Bei einem virtuellen Büro handelt es sich nicht um eine ladungsfähige Anschrift, sofern Sie diese nicht anmieten und Zustellungen an Sie dort nicht erfolgen können.

Ist ein Postfach ladungsfähig?

Ein Postfach erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine ladungsfähige Anschrift. Eine ladungsfähige Adresse setzt die Angabe Ihrer vollständigen Adresse (Straße, Hausnummer und Postleitzahl) voraus. Sie müssen an Ihrer ladungsfähigen Adresse anzutreffen sein. Bei einer Postfachanschrift handelt es sich um eine nicht ladungsfähige Anschrift.

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