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Briefkastenfirma – Informationen zu Legalität, Steuern und mehr

Der Begriff „Briefkastenfirma“ ist bei vielen Menschen mit negativen Assoziationen verbunden. Schnell wird an dubiose Firmen im Ausland und an zweifelhafte Steuervorteile gedacht. Dabei ist eine Briefkastenfirma nicht zwingend illegal, auch wenn in wenigen Fällen ein seriöser Geschäftsbetrieb vorliegt. In unserem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Briefkastenfirma und grenzen CoOffice Munich als Virtual Office deutlich von diesem oft zweifelhaften Firmensitz ab.

 

Was ist eine Briefkastenfirma genau?

Eine Briefkastenfirma ist ein Unternehmen, das einen Sitz im Ausland suggeriert, ohne hier tatsächlich einer geschäftlichen Tätigkeit nachzugehen. Der Begriff leitet sich aus der Tatsache her, dass alleine eine Postanschrift mit Briefkasten bei der angegebenen Adresse im Ausland zu finden ist. Die tatsächlichen Geschäftsräume, beispielsweise Büros oder Werkshallen zur Produktion, sind nicht am angegebenen Ort zu finden.

Nur wenige Unternehmen entscheiden sich für eine Briefkastenfirma in Deutschland. Stattdessen wird der Standort nach steuerlichen Vorteilen für Geschäftstreibende ausgewählt. In Europa sind traditionell Luxemburg und Liechtenstein als solche Standorte bekannt. Zudem gibt es Nationen und Inselstaaten in Übersee, die als „Steueroasen“ bekannt sind und bevorzugt für eine Briefkastenfirma ausgewählt werden.

 

Wie unterscheidet sie sich von anderen Unternehmensformen?

Die Briefkastenfirma ist keine Unternehmensform an sich. Sie kann also nicht mit einer GmbH, AG oder GbR gleichgesetzt werden. Wird ein Firmensitz im Ausland gewählt, um die dort geltenden Vorteile zu nutzen, ist ein Blick in die Rechtslage des ausländischen Staates nötig. Hierdurch lernt der Interessent die im Land etablierten Unternehmensformen kennen und entscheidet sich für eine, die ihm die meisten steuerlichen Vorteile zusichert.

Das Aufdecken von Briefkastenfirmen zeigt, dass häufig Holdings und andere größere Unternehmen hinter der Briefkastenfirma stecken. Durch die Gründung zahlreicher Tochterfirmen in verschiedenen Ländern mit komplexen Geldtransfers zwischen den einzelnen Firmen entstehen Geldflüsse, die nur noch schwer nachzuvollziehen sind. Auch dies ist Teil der Strategie, die Briefkastenfirma zur Geldwäsche oder für ähnliche Machenschaften zu nutzen.

 

Ist eine Briefkastenfirma legal?

Eine Briefkastenfirma als solche ist nicht illegal. Tatsächlich gibt es Situationen, in denen eine Firmenadresse im Ausland ohne betriebliche Tätigkeit vor Ort Sinn ergeben kann. Hier einige Situationen, in denen eine legale Nutzung vorliegt:

  1. Um mehr Vertrauen bei Kunden im Ausland zu gewinnen, wird eine Adresse für Briefe und Retouren in der jeweiligen Nation angelegt.
  2. Der Betreiber möchte sich als Privatperson und seine Familie schützen, um nicht mit seinem Familiennamen als Unternehmer in Erscheinung zu treten.
  3. Der Gang ins Ausland ermöglicht dem Betreiber der Firma, legale steuerliche Vorteile zu nutzen und so völlig rechtmäßig seine Steuerlast zu reduzieren.

Der illegale Charakter der Briefkastenfirma entsteht durch die Art ihrer Nutzung. Firmen möchten ihren steuerlichen Pflichten im Heimatland entkommen oder in anderer Weise Vermögen vor den Behörden schützen. Die Illegalität der Briefkastenfirma entsteht durch den Vorsatz, die ausländische Adresse in betrügerischer Absicht zu nutzen.

 

Welche Gründe könnten Unternehmen veranlassen, eine Briefkastenfirma zu gründen?

Neben den genannten Gründen mit einer legalen Gründung der Briefkastenfirma liegt der Fokus der Gründer häufiger in anderen Bereichen. Hierbei wird versucht, Geldflüsse zu verschleiern oder nicht selbst als Eigentümer der Firma aufzutauchen. Wie aufgeflogene Betrugsfälle der Vergangenheit zeigen, helfen Vermittler vor Ort bei der Gründung einer Briefkastenfirma weiter. Durch den Vermittler tritt der Gründer in den Hintergrund und kann die Geschäftsadresse anonym für seine Machenschaften nutzen.

Wie facettenreich und komplex diese Machenschaften sind, haben die „Panama Papers“ im Jahr 2016 aufgedeckt. Mit mehr als zehn Millionen Dokumenten aus den letzten vier Jahrzehnten deckte der Bericht die Steuerhinterziehung in Übersee durch zahllose Politiker und Geschäftsleute auf. Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung waren regelmäßig Gründe für die Nutzung einer Adresse im Ausland.

 

Welche rechtlichen Aspekte sind mit dem Betrieb einer Briefkastenfirma verbunden?

Der erste rechtliche Aspekt umfasst die formale Gründung der Firma. Zur Anmeldung ist der Kontakt zu den zuständigen, ausländischen Behörden nötig. Ähnlich wie bei der Anmeldung eines Gewerbes in Deutschland ist eine Unternehmensform zu wählen und der Zweck der betrieblichen Tätigkeit genau zu definieren. Bei einer betrügerischen Absicht wird hier der Zweck des eigentlichen Firmensitzes genannt.

Auch eine Anmeldung bei den ausländischen Finanz- und Steuerbehörden ist notwendig. Exotische Standorte wie die British Virgin Islands, die Cayman Islands oder Panama sind für ihre niedrigen Steuersätze bekannt. Die Betreiber einer Briefkastenfirma werden diese vorschriftsmäßig vor Ort leisten, um der deutlich größeren Belastung in ihrem Heimatland zu entgehen.

Ansonsten ist alleine die Veröffentlichung der Adresse als Firmensitz entscheidend. Jede Geschäftsführung eines Unternehmens muss über den Postweg erreichbar sein. Im Briefverkehr oder auf der Webseite im Impressum ist die Adresse anzugeben, um einen legalen Betrieb sicherzustellen – Impressum- und ladungsfähige Geschäftsanschrift.

 

Welche steuerlichen Vorteile sind mit einer Briefkastenfirma verbunden?

Die “Vorteile” einer Briefkastenfirma sind vielfältig und stellen den größten Anreiz dar, eine solche in betrügerischer Absicht zu nutzen.

“Vorteile” einer Briefkastenfirma, bzw. Anreize eine Briefkastenfirma zu gründen: 

  1. Durch die Versteuerung der Umsätze in einer ausländischen Nation mit sehr geringen Steuersätzen lässt sich die unternehmerische Steuerlast auf einen Bruchteil des Steuerbetrags in Deutschland reduzieren.
  2. Mit der Firmengründung im Ausland lässt sich privates Vermögen in Firmenvermögen umwandeln. So bleibt es vor einer Versteuerung im Heimatland oder dem Zugriff durch Behörden wie den Trägern der Sozialversicherung geschützt, was die Abgabenlast reduziert.
  3. Im Falle von Vermögen als Teil einer größeren Erbschaft lässt sich Geld unbemerkt auf die Seite schaffen. Mit einer Verteilung auf mehrere Briefkastenfirmen bleibt das Geld vor unberechtigten Ansprüchen geschützt, inklusive der zu zahlenden Erbschaftssteuer der Hinterbliebenen.
  4. Große Firmen sind Risiken wie Industriespionage mit dem Erlangen betriebsinterner, sensibler Informationen ausgesetzt. Durch die teilweise Abwicklung der Geschäfte über eine Briefkastenfirma bleibt diese im Hintergrund und geschützt.

Viele dieser steuerlichen oder persönlichen Vorteile werden in betrügerischer Absicht genutzt. Einer groben Schätzung nach erfüllen über 90 % der Briefkastenfirmen illegale Zwecke. Die Steuerhinterziehung im Heimatland muss hierbei nicht im Vordergrund stehen. Oft ist es genauso wichtig, Geldflüsse zu verschleiern und nicht für Privatpersonen oder die betriebliche Konkurrenz nachvollziehbar zu machen.

Welche Risiken und Herausforderungen sind mit dem Betrieb verbunden?

Gründer einer Briefkastenfirma sollten damit rechnen, dass ihnen illegale Machenschaften vorgeworfen werden, selbst wenn die Postadresse zu völlig legalen Zwecken genutzt wird. Um dieses Risiko zu minimieren, ist größtmögliche Offenheit und Transparenz entscheidend. Alle Geldflüsse und der Zusammenhang zwischen dem Hauptsitz in Deutschland und den Firmen im Ausland sollten nachvollziehbar sein – für das Finanzamt und alle Entscheider gleichermaßen.

Selbst bei einer legalen Nutzung der Briefkastenfirma kann der Eindruck entstehen, dass der Betreiber früher oder später eine betrügerische Absicht auslebt. Wenn dies für die Finanzbehörden nicht nachweisbar ist, reicht ein schlechtes Image in der Öffentlichkeit, um dem Unternehmen zu schaden. Auch hiergegen schützt alleine ein offener und verständlicher Umgang mit der legalen Briefkastenfirma im Ausland.

Im Land des Firmensitzes muss allen rechtlichen Vorgaben nachgekommen werden, inklusive der korrekten und fristgerechten Versteuerung der Umsätze oder des betrieblichen Vermögens. In welcher Form und Höhe die Versteuerung stattfindet, ist von Nation zu Nation verschieden. Ein wichtiger Schritt, wenn Sie Ihre Firma mit legaler Absicht betreiben und keinen Verdacht im Ausland wecken möchten.

 

Weshalb CoOffice Munich KEINE Briefkastenfirma ist

Unserem Team der CoOffice Munich GmbH liegt es am Herzen, unsere Interessenten und Kunden zum Thema Briefkastenfirma zu informieren. Dies hat einen einfachen Grund: Durch unser besonderes Geschäftskonzept sind wir manchmal mit der Frage konfrontiert, ob wir auch eine Art Briefkastenfirma für unsere Kunden sind. Dies ist NICHT der Fall, ganz im Gegenteil:

  1. Ja, als Kunde von CoOffice Munich stehen Sie mit dem Namen Ihres Unternehmens auf unserem Briefkasten auf dem Office-Gelände. Dieser dient jedoch alleine dazu, Ihren alltäglichen und seriösen Briefverkehr abzuwickeln. Gerade als Selbstständiger oder Freiberufler müssen Sie so nicht Ihre private Wohnadresse angeben. Zudem erwecken Sie den Eindruck einer seriösen Firmenadresse im direkten Umfeld von München. Darüber hinaus steht Ihr Firmenname auf einem speziell für Sie angefertigten Firmenschild, entsprechend Ihrer CI am Eingang unseres CoOffice.
  2. Neben Ihrem Postfach bei uns können Sie Ihrer Tätigkeit direkt vor Ort nachgehen. Vom Virtual Office bis zu unserem Co-Office-Space und Meeting-Räumen stehen Ihnen je nach Leistungspaket verschiedene Arbeitsbereiche für viele Stunden pro Monat offen. Sie sind also direkt am Ort Ihrer Postadresse aktiv, so oft Sie dies wünschen.
  3. Sollten Sie für einige Zeit nicht vor Ort tätig sein, bleibt Ihre Post nicht unbeantwortet. Je nach Leistungspaket steht Ihnen unser Post- und Sekretariatsservice zur Verfügung, der sich um eingegangene Briefe kümmert und Sie gerne darüber auf dem Laufenden hält, was bei uns eingegangen ist.
  4. Bei allen Vorteilen Ihres neuen, legalen Firmensitzes können Sie trotzdem Steuern sparen. Abhängig von Ihrem aktuellen Wohnsitz können Sie vielleicht vom geringen Gewerbesteuersatz unseres Standorts profitieren. Dies ist völlig legal und hilft Ihnen, einen Teil Ihres wohlverdienten Geldes zu schützen.

Unser Fazit zum Thema Briefkastenfirma

Eine Briefkastenfirma von Deutschland aus zu gründen und Geld ins Ausland zu transferieren, hat schnell etwas Anrüchiges und Illegales. Berichte wie die „Panama Papers“ zeigen, wie verbreitet dieses Vorgehen ist und ein Spektrum von der Geldwäsche bis zur Steuerhinterziehung abdeckt. Riskieren Sie nicht Ihren betrieblichen Erfolg und entscheiden Sie sich stattdessen für einen seriösen Firmensitz in Deutschland, bei dem Ihr Posteingang mit einem starken Service kombiniert ist. Das Team von CoOffice Munich GmbH berät Sie gerne zu den attraktiven Leistungspaketen.

 

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