AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CoOffice Munich GmbH („Coom2“)
1. Geltungsbereich, Abwehrklausel, abweichende Vereinbarungen
Der Erbringung unserer Vermietungs- und Serviceleistungen erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit nicht anders angegeben, für alle unsere Vertragsbeziehungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner haben daneben keine Geltung, auch dann nicht, wenn unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem bestimmten Punkt keine oder gleichlaufende Regelungen enthalten.
2. Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung
2.1 Wir schließen unsere Verträge in Textform (§ 126 b BGB), es genügt also auch etwa E-Mail, Telefax oder Brief per Post. Vor Vertragsschluss sind wir zu einer Leistung nicht verpflichtet. Sollten wir im Einzelfall im Einvernehmen mit dem Vertragspartner mit der Durchführung des Vertrages beginnen, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn jede Seite einmal zumindest einen Teil ihrer vertraglichen Leistung erbracht hat, gilt der Vertrag gleichwohl als mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Jede Partei kann die Nachholung der Textform verlangen.
2.2 Verträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
2.3 Verträge mit fester Vertragslaufzeit (zusammen mit den Verträgen mit unbestimmter Laufzeit auch „Dauerverträge“) werden nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit mit unbestimmter Laufzeit fortgeführt, sofern nicht eine Vertragspartei einen Monat zuvor in Schriftform der Fortsetzung widerspricht.
2.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund in der Person des Vertragspartners, der Coom2 zur fristlosen Kündigung berechtigt, ist auch dann gegeben, wenn die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners sich gegenüber denen bei Vertragsschluss gravierend verschlechtern, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen mangels Masse abgelehnt wird oder ein Gläubiger des Gesellschafters die Zwangsvollstreckung in dessen Vermögen betreibt und die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht innerhalb eines Monats wieder aufgehoben werden.
2.5 Im Falle der vom Vertragspartner veranlassten, fristlosen Kündigung durch Coom2 ist bei Verträgen mit fester Vertragslaufzeit Schadensersatz in Höhe des vereinbarten monatlichen Entgelts bis zum Ende der Laufzeit zu bezahlen. Bei Verträgen ohne Befristung werden drei Monatsentgelte als pauschale Abgeltung sofort fällig. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.
3. Entgelt
Vor Beginn der Leistungserbringung durch uns hat unser Vertragspartner das vereinbarte Entgelt (Servicevergütung und/oder Miete) mit Ausnahme der verbrauchsabhängigen Entgeltbestandteile, die im Nachhinein abgerechnet werden, zu entrichten. Reservierungen sind ebenfalls erst nach Zahlungseingang verbindlich, vorher gelten sie als Wartelisteneintrag. Ist ein monatlich wiederkehrendes Entgelt Vergütung vereinbart, so ist die erste Rate im Voraus, die weiteren Raten jeweils zum 3. Bankarbeitstag des Monats spesenfrei auf eines unserer Konten zu überweisen. Die Abrechnung über die verbrauchsabhängigen Entgeltbestandteile erfolgt in diesen Fällen nach Ende des jeweiligen Vertragsmonats.
4. Folgen des Zahlungsverzugs
Coom2 erhebt die gesetzlichen Verzugszinsen. Zudem wird pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt.
5. Sicherheiten
5.1 Bei Dauerverträgen hat der Vertragspartner auf Anforderung eine Sicherheit für Geldforderungen sowie etwaige, von ihm zu ersetzende Schäden an unserem Gebäude, Zubehör und Inventar in Höhe von einer Monatspauschale (brutto) zu leisten. Die Sicherheit kann in Form einer Bankbürgschaft, durch Abschluss einer Kautionsversicherung oder durch Überweisung erfolgen.
5.2 Die Aufrechnung der Sicherheit gegen unsere Vergütungsansprüche durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen. Die Sicherheit ist nicht verzinslich. Sie ist auch nicht auf einem gesonderten Konto aufzubewahren. Nach Ende des Vertrages werden wir innerhalb von drei Wochen hierüber abrechnen und die Sicherheit gegebenenfalls erstatten.
5.3 Für jeden dem Vertragspartner übergebenen Smartkey ist zusätzlich eine Sicherheit in Höhe von EUR 100,00 in bar zu hinterlegen, die bei Rückgabe zurückgezahlt wird.
6. Nutzung durch den Vertragspartner
6.1 Die Geschäftsräume, Coworkingplätze, Einzelbüros und infrastrukturellen Einrichtungen, die wir unseren Vertragspartnern zur Verfügung stellen, dürfen nur in einer der für Büroräume üblichen Art und Weise genutzt werden. Nicht zulässig ist insbesondere die Nutzung als Produktionsstätte, Lager, Verkaufsraum oder ärztliche oder zahnärztliche Praxis.
6.2 Untersagt ist in jedem Falle die Nutzung für gesetz- oder sittenwidrige Zwecke oder Vorbereitungshandlungen hierzu, sowie für die Herstellung, Übermittlung oder Verbreitung von verfassungsfeindlichen, rassistischen, pornographischen, beleidigenden oder sonst anstößigen Inhalten, gleich in welcher Form.
6.3 Soweit Coom2 wegen eines gegen die vorstehende Regelung verstoßenden Verhaltens der Vertragspartner zivil- oder strafrechtlich in Anspruch genommen oder behördliche Maßnahmen angeordnet werden, besteht neben dem Recht zur sofortigen Vertragskündigung sowie der Verpflichtung zum Schadensersatz eine Verpflichtung des Kunden, Coom2 auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen im Zusammenhang damit umfassend freizustellen.
6.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle unsere Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Aufgetretene Schäden oder Funktionsstörungen sind unabhängig davon, wer von wem sie verursacht wurden, umgehend dem Service Desk zu melden. Die Beeinträchtigung anderer Vertragspartner ist auf das Mindestmaß zu reduzieren.
6.5 In unseren Räumen herrscht striktes Rauchverbot. Bei Verstößen hiergegen ist eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100,00 je Einzelfall unter Ausschluss der Annahme des Fortsetzungszusammenhangs zu entrichten.
6.6 Das Anbringen von Namens- und Firmenschildern erfolgt ausschließlich durch Coom2. Das Aufhängen oder Aufstellen von Plakaten, Bannern oder sonstigen Werbemitteln außerhalb der Private Offices ist unzulässig.
6.7 Näheres kann in einer Hausordnung geregelt werden.
6.8 Für Schäden oder Verstöße, die durch Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden und sonstige Personen, die mit Einwilligung des Vertragspartners mit den Einrichtungen von Coom2 in Berührung kommen, verursacht oder begangen werden, haftet der Vertragspartner so, als ob er selbst gehandelt hätte.
7. Verschwiegenheit
Wir verpflichten uns zu absoluter Vertraulichkeit und Verschwiegenheit im Hinblick auf sämtliche Informationen über und im Zusammenhang mit unseren Vertragspartnern, die uns im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden. Informationen werden nur insoweit weitergegeben, als dies einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht oder unser Vertragspartner uns dazu ausdrücklich anweist.
8. Konkurrenzschutz
Konkurrenzschutz zugunsten der Vertragspartner von Coom2 ist ausgeschlossen.
9. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für Schäden, die keine Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sind, ist ausgeschlossen, sofern wir oder unsere Erfüllungsgehilfen diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder Kardinalpflichten verletzt worden sind.
10 WLAN, VLAN und Internet
10.1 Wir bieten unseren Vertragspartnern einen WLAN-Internetzugang inkl. Virenschutz und Firewall sowie ein eigenes VLAN (zusammen auch „Anschluss“) für jeden Mieter (VLAN nur für Privat Offices). Coom2 ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen.
10.2 Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten und sie ohne unsere vorherige Einwilligung in Textform weder weiterzugeben oder Dritten die Nutzung des WLANs auf andere Weise zu ermöglichen. Coom2 hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
10.3 Coom2 behält sich vor, den Anschluss eines Vertragspartners vorübergehend oder auf Dauer, ganz oder teilweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn dieser den Anschluss nutzt, um rechts- oder sittenwidrige Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, urheberrechtlich geschützte Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen, belästigende, verleumderische oder bedrohliche Inhalte zu versenden oder zu verbreiten sowie um Massennachrichten (Spam) und/oder andere Formen unzulässiger Werbung zu betreiben. Coom2 behält sich zudem vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder rassistische Seiten).
10.4 Coom2 gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für einen bestimmten Zweck, in einem bestimmten Umfang oder zu einem bestimmten Zeitpunkt.
10.5 Um die Daten unserer Vertragspartner möglichst zu schützen, halten wir unsere Technologie und Software stets auf aktuellsten Stand. Trotz aller Bemühungen können wir völlige Sicherheit aber nicht gewährleisten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten unser Vertragspartner von Dritten eingesehen werden oder dass bei der Nutzung des Anschlusses Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) auf die Endgeräte unserer Vertragspartner gelangen. Die Nutzung des Anschlusses erfolgt deshalb auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Vertragspartners. Auf die Haftungsbeschränkung gem. Ziff. … dieser AGB wird ausdrücklich hingewiesen.
10.6 Für die über den Anschluss übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist allein der Vertragspartner verantwortlich. Der Vertragspartner stellt Coom2 auf erstes Anfordern von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verwendung des Anschlusses zu rechtswidrigen oder den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderlaufenden Zwecken durch den Vertragspartner beruhen. Dies gilt auch für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Vertragspartner oder muss er erkennen, dass eine solche Inanspruchnahme durch Dritte vorliegt oder droht, hat er Coom2 umgehend darauf hinzuweisen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Vereinbarung in Textform (§ 126 b BGB).
11.2 Erfüllungsort für alle Zahlungen und Gerichtsstand ist der Sitz von Coom2.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte der Vertrag Lücken aufweisen, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Falle über eine Regelung verständigen, die dem entspricht, was redlich denkende Vertragsparteien vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit oder die Lückenhaftigkeit bewusst gewesen. Ansonsten gilt das disponible deutsche Gesetzesrecht.
12. Vergabe und Reservierung von Coworkingplätzen, Warteliste
12.1 Coworkingplätze werden grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip vergeben. Reservierungen sind möglich, sie sind jedoch nur gültig, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden. Bei voller Auslastung haben unsere Coworking Unlimited-Kunden Vorrang, sofern sie bis 17:00 Uhr des vorvorletzten Arbeitstages (Montag bis Freitag) vor dem gewünschten Termin reservieren. Coworking Tag-Kunden, deren Reservierungen deshalb storniert werden müssen, werden umgehend benachrichtigt. Sie erhalten einen Platz auf der Warteliste. Unabhängig davon, ob zum gewünschten Termin ein Platz frei wird, kann der Kunde zudem auch die Erstattung einer etwa bereits bezahlten Vergütung oder die Umbuchung auf einen anderen, freien Termin mit einem Rabatt von 15 % (Gutschrift) wählen. Darüber hinaus ist jeder Anspruch auf Schadensersatz aus diesem Grunde ausgeschlossen.
12.2 Reservierungen, die nicht spätestens bis 17:00 Uhr des vorletzten Arbeitstages vor dem Reservierungstag in Textform storniert werden, sind voll zu bezahlen bzw. werden sie bei Dauerverträgen auf das Kontingent angerechnet, wenn der Platz nicht anderweitig gebucht wird, wobei wir keine besonderen Bemühungen diesbezüglich unternehmen müssen.
12.3 Sind für einen bestimmten Termin alle Coworkingplätze vergeben, hat der Kunde die Möglichkeit, sich auf einer Warteliste eintragen zu lassen. Der Eintrag ist unverbindlich.
13. Übertragung von Coworking Kontingenten
13.1 Im Rahmen von Dauerverträgen gebuchte, aber nicht genutzte Coworkingkontingente können einmal in den Folgemonat übertragen werden, danach verfallen sie ersatzlos.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für unsere Privat Office-Verträge:
14. Ausstattung der Mieträume
Die Räume werden wie besichtigt vermietet. Etwa vorhandenes Inventar ergibt sich aus der dem Mietvertrag als Anlage und wesentlicher Bestandteil beigefügten Inventarliste.
15. Vorsteuerabzug
Der Vertragspartner versichert, dass er im Mietobjekt keine Umsätze tätigen wird, die den Vorsteuerabzug von Coom2 gefährden, und wird auf Verlangen eine dementsprechende Bestätigung seines Wirtschaftsprüfers vorlegen. Sollte der Vertragspartner dennoch solche Umsätze tätigen, wird er uns dies mitteilen. Soweit Coom2 durch solche Umsätze ihren Vorsteuerabzug verliert, wird der Vertragspartner den entstehenden Schaden ersetzen.
16. Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen
16.1 Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, dürfen wir ohne Zustimmung unserer Vertragspartner vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung unserer Vertragspartner dann nicht, wenn sie diese nur unwesentlich beeinträchtigen; in einem solchen Fall entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Mietminderung.
16.2 Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die unsere Vertragspartner beeinträchtigen könnten, wenn wir sie so rechtzeitig zu verständigen, dass sie Vorkehrungen zur Weiterführung ihrer Unternehmen treffen können.
17. Betreten der Mietsache
Wir dürfen die Mieträume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Vertragspartners, betreten, um uns vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
18. Untervermietung, Nachmieter
18.1 Die Untervermietung ist nicht gestattet.
18.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche keine Einwendungen bestehen.
19. Sachen des Vertragspartners
19.1 Der Vertragspartner versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.
20. Rückgabe der Mieträume
20.1 Die Mieträume sind bei Beendigung des Mietverhältnisses geräumt und gereinigt zurückzugeben. Die vereinbarte Umzugspauschale deckt den erhöhten Reinigungsaufwand im Zusammenhang mit dem Umzug sowie kleinere, mit dem Umzug in Zusammenhang stehende Schäden ab. Eine darüber hinausgehende Haftung für vom Vertragspartner verursachte Schäden wird dadurch nicht ausgeschlossen.
20.2 Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist Coom2 berechtigt, das Büro zu räumen und die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen auf dessen Kosten einzulagern, wenn eine dem Vertragspartner in Textform gesetzte Frist zur Räumung von mindestens zwei Wochen schuldhaft nicht eingehalten wird. Es wird vermutet, dass der Vertragspartner die Fristversäumnis zu vertreten hat.
21 Haftpflichtversicherung
Auf Verlangen hat der Vertragspartner den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die auch Schäden an der Mietsache abdeckt, nachzuweisen.
Hinweis:
Der Datenaustausch per Internet kann gefährlich sein! Wenn Sie mit uns per unverschlüsselter E-Mail kommunizieren, schließen wir jede Haftung für Datenverlust, Datendiebstahl, Schadprogramme und jegliche Form von Cyberkriminalität einschließlich möglicher Folgeschäden aus, es sei denn, es wäre uns Vorsatz nachzuweisen.