CoOffice-Munich GmbH

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Gewerbe anmelden

Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Sobald Sie das erste Mal in Außenwirkung gewerblich auftreten und sich am wirtschaftlichen Verkehr beteiligen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Um selbständig in Deutschland tätig zu werden, kommen Sie nicht um die Anmeldung eines Gewerbes herum. Jeder, der sich selbständig macht und einen Gewinn erzielen möchte, muss der Anzeigepflicht nachkommen, sein Gewerbe anmelden und einen Gewerbeschein beim örtlichen Gewerbeamt beantragen, sobald eine Tätigkeit aufgenommen wird.

Sie müssen zudem im Handelsregister eingetragen sein und unterliegen teilweise anderen Rechnungslegungsvorschriften. Diese Dinge müssen Sie unbedingt erledigen, bevor Sie Ihr Gewerbe beim Finanzamt anmelden. Auch wer ein Gewerbe im Nebengewerbe ausübt, muss beim örtlichen Gewerbeamt sein Gewerbe anmelden.

Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z. B. auch Gesellschafter von Personengesellschaften) oder juristische Person, die ein Gewerbe (Hauptniederlassung) beginnt. Wenn Sie eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle gründen, müssen Sie ebenfalls ein Gewerbe anmelden.

Grundsätzlich kann jeder volljährige und geschäftsfähige Bürger ein Gewerbe anmelden. Sogar Minderjährige dürfen ein eigenes Unternehmen gründen, wenn eine ausdrückliche Erlaubnis der Eltern oder eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorliegt.

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Ihr Gewerbe anmelden und wie Sie durch ein Virtual Office im CoOffice Munich die Vorteile eines flexiblen Bürokonzepts nutzen können.

Ob Händler, Dienstleister oder Handwerksbetrieb, sobald Sie in Deutschland eigenverantwortlich eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie ihr Gewerbe anmelden. Von der Wahl der Unternehmensform bis zu steuerlichen und rechtlichen Auflagen sind zahllose Dinge zu berücksichtigen, die auf unerfahrene Unternehmer abschreckend wirken können. Umso mehr, wenn Sie in einem Hauptberuf stehen und nebenberuflich ausprobieren möchten, ob eine Geschäftsidee als zusätzliche Einnahmequelle taugt.

Von der Anzeigepflicht gibt es Ausnahmen, so müssen Sie die freiberufliche Tätigkeit nicht beim Gewerbeamt anmelden. -*
Das heißt: Beim Einstieg in einen freien Beruf müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Künstler, Journalisten, Coaches, Ärzte und weitere Berufsgruppen gelten nicht als Gewerbe im klassischen Sinne und sind von einer entsprechenden Anmeldung befreit.

Gewerbetreibende müssen einen Gewerbeschein erwerben und Gewerbesteuer zahlen.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Immobilienmakler, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Anmeldung des Gewerbes außerdem eine Erlaubnis bzw. die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (sog. überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO).

Generell müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden wenn,

Was benötigen Sie, wenn Sie ihr Gewerbe anmelden möchten?

Ob vor Ort oder bei der Gewerbe-Anmeldung online, wenn Sie ihr Gewerbe anmelden, müssen einen Nachweis über Ihre Person präsentieren. Hierfür reicht Ihr Personalausweis oder Reisepass aus, der moderne elektronische Personalausweis erleichtert die Gewerbeanmeldung online. Für ausländische Gründer muss eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen.

Wie bereits erwähnt können, wenn Sie ihr Gewerbe anmelden, zusätzlich, je nach Art des Gewerbes Unterlagen angefordert werden, die Ihre fachliche Qualifikation für die Ausübung des gewerblichen Berufs belegen. Ein typisches Beispiel ist die Gründung eines Handwerksbetriebs, die alleine einem Handwerksmeister offensteht.
Nachweise dieser Art sollten begleitend zum Antrag eingereicht werden, da sich ansonsten die Bearbeitung des Formulars und die Ausstellung des Gewerbescheins verzögern können.

Wenn Sie ihr Gewerbe anmelden, haben Sie neben den Angaben zu Ihrer Person die Art des Gewerbes (Handel, Handwerk oder Industrie) zu nennen und die geplante, selbstständige Tätigkeit genau zu beschreiben. Zudem tragen Sie ein, ob Sie das Gewerbe als Nebenerwerb ausüben und ob Sie Mitarbeiter anstellen. Das eingereichte Formular wird von einem Mitarbeiter des Amtes überprüft, im positiven Fall erhalten Sie kurze Zeit später Ihren Gewerbeschein.

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:

Wo können Sie Ihr Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe anzumelden, ist formal unkompliziert. Alleine ein Besuch im Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde ist nötig, um ein entsprechendes Formular für die Anmeldung des Gewerbes auszufüllen. Viele Gemeinden stellen das Formular mittlerweile auch online bereit.

Die Gemeinde Oberhaching bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten Ihr Gewerbe anzumelden:

Die Formulare für die Gewerbeanmeldung, die Gewerbeummeldung, die Gewerbeabmeldung sowie das Beiblatt zur Gewerbeanmeldung stehen zum Abruf als PDF-Dateien zur Verfügung. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare können von Ihnen direkt im Bürgerbüro der Gemeinde Oberhaching persönlich abgegeben werden. Gerne können Sie die Formulare auch per Post an die Gemeindeverwaltung senden.

Wenn Sie sich beim Gewerbe anmelden für den Postversand entscheiden, beachten Sie bitte, dass Sie die Gebühr auf eines der Konten des Gewerbeamtes Oberhaching überweisen müssen. Denken Sie bitte daran, bei der Überweisung für die Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung, -abmeldung Ihren Namen bzw. Firmennamen anzugeben.

Die aktuellen Konten der Gemeinde Oberhaching sind beim Gewerbeamt zu erfragen.

Wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden, können Sie das ANMELDUNGS-Formular für die Gemeinde Oberhaching auch online vorbereiten. Das ausgefüllte Formular vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung wird dann für Sie beim Bürgerbüro online für 14 Tage hinterlegt. Bitte beachten Sie bei diesem Verfahren die entsprechenden Hinweise.
Wenn Sie ihr Gewerbe persönlich im Amt anmelden möchten, sollten Sie Ihren gültigen Ausweis dabei haben, um sich gegebenenfalls zu legitimieren.

Gewerbe anmelden Kosten – Die Gebühren des Gewerbeamtes der Gemeinde Oberhaching:

Wie viel dürfen Sie verdienen, ohne ein Gewerbe anzumelden?

Wer mit einer Tätigkeit oder einem Produkt keinen oder nur sehr wenig Gewinn macht, muss kein Gewerbe anmelden. Das fällt dann unter den Begriff der „Liebhaberei“.
Konkret heißt das, dass Sie bis zu 410 Euro selbständig verdienen dürfen, ohne dass Sie ein Gewerbe anmelden müssen. Übersteigt der Gewinn diese Grenze, ist ein Gewerbeschein Pflicht.

Sollten Sie beispielsweise in Ihrer Freizeit ein paar Mal im Jahr Gelegenheitsarbeiten für Freunde ausführen und eine Aufwandsentschädigung erhalten, oder auf dem Flohmarkt ein paar Dinge verkaufen, müssen Sie dafür kein Gewerbe anmelden. Die Grenze zwischen gewinnbringender und nicht gewinnbringender Tätigkeit ist allerdings nicht genau festgelegt, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall beim zuständigen Gewerbeamt oder der lokalen IHK informieren, ob Sie der Gewerbesteuer unterliegen oder nicht.

Darüber hinaus lohnt es sich, die allgemeinen Steuergrenzen beziehungsweise Grundfreibeträge zu beachten. Sie geben Aufschluß darüber, ob man sein Gewerbe anmelden muss oder nicht. Liegt das Einkommen unter 9.408 Euro, ist man nicht verpflichtet Steuern zu zahlen und muss sein Gewerbe nicht anmelden. Dies wird auch Grundfreibetrag genannt. Bei einer Ehegattenveranlagung gelten natürlich doppelte Beträge.

Als Berufstätiger dürfen Sie außerdem bis zu 450 Euro über einen Nebenjob dazu verdienen. Für dieses Einkommen muss man keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen und muss kein Gewerbe anmelden.

Bei den meisten Unternehmen werden die ersten 24.500 Euro Gewinn nicht besteuert. Wenn Sie beispielsweise 100.000 Euro Gewinn machen, zahlen Sie nur auf 75.500 Euro Gewerbesteuer. Dieser steuerfreie Betrag wird Freibetrag genannt.

Sollten Sie als Selbstständiger ein Gewerbe gewinnorientiert betreiben und versäumt haben, dieses ordnungsgemäß anzumelden, kann das einige Konsequenzen nach sich ziehen. Zum einen begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wodurch Sie mit mehreren tausend Euro Strafe bzw. Bußgeldforderung rechnen können. Durch das Versäumnis werden zusätzlich Verzugszinsen fällig. Deshalb ist es wichtig die Steuergrenzen zu kennen und sein Gewerbe anzumelden, wenn diese erreicht werden sollten.

Es gibt keine pauschale Umsatzschwelle, ab der ein Gewerbe angemeldet werden muss, da dies von der Art der Tätigkeit abhängt. Die genauen Informationen zu den Umsatzgrenzen und den Anmeldeverfahren erhalten Sie beim örtlichen Gewerbeamt oder der entsprechenden Behörde. Diese Stellen bieten detaillierte Auskünfte zur Unternehmensregistrierung und klären darüber auf, welche Schritte in Deutschland erforderlich sind, wenn Sie ihr Gewerbe anmelden möchten.

Worauf sollten Sie besonders achten, wenn Sie ihr Gewerbe anmelden?

Wichtige, rechtliche Pflichten des Gewerbetreibenden im Überblick

Sobald Sie ihr Gewerbe angemeldet und Sie Ihren Gewerbeschein erhalten haben, steht einer Ausübung der selbständigen Tätigkeit, nichts mehr im Wege. Allerdings müssen Sie in der ersten Phase der Gewerbetätigkeit einige weitere Pflichten und Formalitäten erfüllen. Hier ein kompakter Überblick an Aufgaben, mit denen Sie sich befassen sollten, nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben:

  1. Finanzamt: Einnahmen aus Ihrem Gewerbe sind zu versteuern.
    Nachdem sie ihr Gewerbe angemeldet haben, informiert die Gemeinde das zuständige Finanzamt. Aus diesem Grunde erhalten Sie kurze Zeit später einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung . Falls Sie bislang noch keine Steuernummer als Selbstständiger haben, bekommen Sie diese nach Rücksendung des Formulars. Gleiches gilt für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern Sie Ihr Gewerbe nicht als Kleingewerbe anmelden.
  2. IHK & Handwerkskammer: Abhängig von der Art der selbständigen Tätigkeit und den zu erwartenden Einnahmen besteht die Pflicht, sich bei der zuständigen Handwerkskammer oder IHK anzumelden.
    Speziell handwerkliche Meisterbetriebe werden dieser Pflicht unabhängig von den erwarteten Umsätzen nachkommen müssen. Hier hilft eine proaktive Nachfrage, ob eine Eintragung im individuellen Fall notwendig ist.

Zusammengefasst ist es wichtig zu wissen, ab welchen Beträgen man die unterschiedlichen Steuerpflichten bezahlen muss und ab welchen Beträgen man sie umgehen kann. Dabei ist es wichtig, eine ehrliche, eine rückwirkende und auch eine Berechnung für die Zukunft zu machen. Sobald Sie sich einen Überblick verschafft haben, welchen Umsatz Sie nun wirklich erzielen können, werden Sie keine Probleme haben, die Bürokratie zu meistern und ihr Gewerbe anzumelden.

Auf Grundlage der in Ihrem Formular gemachten Schätzungen übersendet Ihnen das Finanzamt einen Zeitplan für die Steuerzahlungen. Unternehmer und Gewerbetreibende in Deutschland sind abhängig von ihrem Jahresumsatz und ihrer Rechtsform unterschiedlich gewerbesteuerpflichtig. Alle Gewinne über 24.500 Euro werden besteuert. Den größten Teil davon können Sie auf Ihre Einkommensteuer anrechnen.

Zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die die Schritte Ihres neuen und spannenden Weges als Gewerbetreibender festlegen, gilt es zu beachten. Sollte Sie die Existenzgründung überfordern, gibt es immer Ansprechpartner wie Steuerberater, Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer, die Ihnen dabei helfen, wann und wie Sie Ihr Gewerbe anmelden müssen.

Wie viele Gewerbe dürfen Sie anmelden?

Sie dürfen beliebig viele Gewerbe anmelden. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl an Tätigkeiten. Wichtig ist nur, dass Sie jede gewerbliche Tätigkeit dem Gewerbeamt anzeigen und die Einnahmen in Ihrer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt angeben.

Die Gewerbeordnung gibt im § 3 GewO vor, dass jeder Unternehmer beliebig viele Gewerbe nebeneinander betreiben darf. Demnach gestattet der Gesetzgeber nicht nur den gleichzeitigen Betrieb verschiedener Gewerbe. Das Gesetz lässt auch verschiedene Betriebe desselben Gewerbes in mehreren Betriebs- oder Verkaufsstätten zu.
Die Gewerbeordnung hat im §3 geregelt, dass mehrere Betriebe nebeneinander geführt werden dürfen.
In §14 der Gewerbeordnung steht:

  1. (1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
  2. (2) Das Gleiche gilt, wenn es neue Waren oder Leistungen gibt, welche bei der ersten Anmeldung noch nicht eingetragen waren und die auch mit der ersten Anmeldung nichts zu tun hatten.

Wenn Sie zwei oder mehrere Gewerbe anmelden oder später ein neues Gewerbe hinzufügen, erhalten Sie nicht automatisch eine neue Steuernummer. Im Gegenteil, in der Regel bleibt Ihre Steuernummer erhalten. Das würde sich nur ändern, wenn das neue Gewerbe absolut nichts mit der bisherigen Tätigkeit zu tun hat und dann auch nur aus Gründen der Gewerbesteuer.

Gegenüber dem Finanzamt sind Sie dennoch ein Unternehmer, egal wie viele Gewerbe oder Firmen Sie betreiben.

Beachten Sie, dass Sie zwar beliebig viele Gewerbe anmelden können, ob Sie diese dann im Nebengewerbe ausüben oder sich auf das Hauptgewerbe konzentrieren spielt absolut keine Rolle. Bedenken Sie aber, je mehr Nebengewerbe Sie betreiben, desto mehr Einnahmen haben Sie ja in der Regel auch. Möglicherweise sind Sie dann, wenn man alles zusammenrechnet, nicht mehr nur im Nebengewerbe tätig.

 

(Foto: Designed by Freepik)

 

Stammdaten

Bürowunsch

  • Services und Ausstattung
    • Was würden Sie sich zusätzlich wünschen: